Meine Hatha Yoga Kurse wurden von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert.

Sie haben somit die Möglichkeit diesen Kurs von Ihrer Krankenkasse erstatten/bezuschussen zu lassen.

Ablauf:

Sie zahlen den Kurs bei mir und gehen somit in Vorkasse. Haben Sie an dem Kurs regelmäßig teilgenommen,

bekommen Sie nach Kursende eine Teilnehmerbescheinigung von mir ausgehändigt. Diese reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein und bekommen dann einen Teil der Kosten erstattet.

 

 

 

Die Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen - § 20 SGB V prüft durch die Zentrale Prüfstelle Prävention Präventionsangebote nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V.

 

Welche Kassen erstatten/bezuschussen?

Der Kooperationsgemeinschaft gehören alle Ersatzkassen mit Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse - KKH, Handelskrankenkasse (hkk), HEK – Hanseatische Krankenkasse vertreten durch den Verband der Ersatzkassen (vdek), die Betriebskrankenkassen überwiegend vertreten durch den BKK Dachverband, die AOK Bayern, die AOK Rheinland/Hamburg, die AOK NordWest, die AOK Niedersachsen, die AOK-Nordost, die AOK Hessen, die AOK Sachsen-Anhalt, die AOK Bremen/Bremerhaven, die IKK classic, die IKK Südwest, IKK gesund plus, die IKK Brandenburg und Berlin, die BIG direkt gesund, die KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau an.

Im Auftrag der Kooperationsgemeinschaft erfolgt die fachlich fundierte Prüfung von Anbietern und Kursen nach einheitlichen Standards durch die Zentrale Prüfstelle Prävention betrieben durch die Team Gesundheit GmbH mit Sitz in Essen.

 

Bezüglich der Erstattung/Bezuschussung von Kursgebühren besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen keine einheitliche Regelung. Jede Krankenkasse hat ihre eigene Satzung und bestimmt in dieser individuell die Art (z. B. Häufigkeit) und Höhe der Bezuschussung. Genaue Angaben zur Erstattungsregelung können Sie entweder direkt bei der Krankenkasse erfragen oder auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse nachlesen.

 

Sollte Ihre Krankenkasse nicht aufgeführt sein, erfragen Sie bitte im Vorraus die Möglichkeit der Erstattung/Bezuschussung.

Für Unternehmen:

Steuerliche Vorteile:
Seit dem 1. Januar 2008 wird die Förderung der Mitarbeitergesundheit zudem unbürokratisch steuerlich unterstützt.

Bis zu 500 Euro kann ein Unternehmen pro Mitarbeiter und pro Jahr seither lohnsteuerfrei für Maßnahmen der Gesundheitsförderung investieren.

Hier geht es zu den Infos  des Bundesministerium für Gesundheit